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Genehmigung nach § 11 für FUEGO in Kohlgemüse erteilt

Das BVL hat die schriftliche Genehmigung nach § 11 für den Einsatz von FUEGO in Blumenkohle und Kopfkohle erteilt.  

Die Genehmigung gilt vom 14. Mai 2009 bis 10 . September 2009 (120 Tage).

Durch diese §11 Genehmigung für FUEGO in Blumenkohle und Kopfkohle steht ein Metazachlor-Produkt zur Verfügung, welches auf drainierten Flächen eingesetzt werden kann. Weitere Informationen finden Sie unter FUEGO-Gemüsebau.


Neu: TAIFUN forte jetzt noch breiter zugelassen:

 

Neue Anwendunggebiete vom BVL für TAIFUN forte erteilt:

·         Getreide – zur Ernteerleichterung, gegen Zwiewuchs und 
Unkrautdurchwuchs im lagernden Getreide, Gemeine Quecke, Sikkation 

·         Rapsstoppel – gegen einkeimblättrige und zweikeimblättrige Unkräuter, Ausfallraps auf der Rapsstoppel

·         Mais – gegen einkeimblättrige und zweikeimblättrige Unkräuter bis 2 Tage vor der Saat

·         Zuckerrübe – gegen einkeimblättrige und zweikeimblättrige Unkräuter bis 2 Tage vor der Saat

zugelassene Aufwandmenge: 5,0 l/ha

Damit steht TAIFUN forte rechtzeitig für die Saison 2009 auch für den Einsatz zur Ernteerleichterung/Zwiewuchs/Sikkation im Getreide zur Verfügung.

Die Basisempfehlung mit  3,0 l/ha TAIFUN forte auf der Getreide- und Rapsstoppel macht das Produkt besonders wirtschaftlich für den Anwender.





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