Genehmigung nach § 11 für FUEGO in Kohlgemüse erteilt

Das BVL hat die schriftliche Genehmigung nach § 11 für den Einsatz von FUEGO in Blumenkohle und Kopfkohle erteilt.
Die Genehmigung gilt vom 14. Mai 2009 bis 10 . September 2009 (120 Tage).
Durch diese §11 Genehmigung für FUEGO in Blumenkohle und Kopfkohle steht ein Metazachlor-Produkt zur Verfügung, welches auf drainierten Flächen eingesetzt werden kann. Weitere Informationen finden Sie unter FUEGO-Gemüsebau.  Neu: TAIFUN forte jetzt noch breiter zugelassen:

Neue Anwendunggebiete vom BVL für TAIFUN forte erteilt:
· Getreide – zur Ernteerleichterung, gegen Zwiewuchs und Unkrautdurchwuchs im lagernden Getreide, Gemeine Quecke, Sikkation
· Rapsstoppel – gegen einkeimblättrige und zweikeimblättrige Unkräuter, Ausfallraps auf der Rapsstoppel
· Mais – gegen einkeimblättrige und zweikeimblättrige Unkräuter bis 2 Tage vor der Saat
· Zuckerrübe – gegen einkeimblättrige und zweikeimblättrige Unkräuter bis 2 Tage vor der Saat
zugelassene Aufwandmenge: 5,0 l/ha
Damit steht TAIFUN forte rechtzeitig für die Saison 2009 auch für den Einsatz zur Ernteerleichterung/Zwiewuchs/Sikkation im Getreide zur Verfügung.
Die Basisempfehlung mit 3,0 l/ha TAIFUN forte auf der Getreide- und Rapsstoppel macht das Produkt besonders wirtschaftlich für den Anwender. 
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